staatlich anerkannte Blindenwerkstatt
Wir möchten Sie darauf hinweisen, das Sie beim Kauf von Blindenwaren 50 Prozent der auf der Rechnung ausgewiesenen Blinden-Arbeitsleistung auf Ihre Zahllast bei der Ausgleichsabgabe anrechnen können.
Die ausgewiesene Arbeitsleistung bezieht sich auf Artikel, die in der Preisliste mit „B“ als Blindenwaren gekennzeichnet sind.
Mit „Z“ gekennzeichnete Artikel sind Zusatzwaren und können nicht angerechnet werden.
Unsere Produkte:
Staubbesen
Werkstattbesen
Straßenbesen
Spezialbesen
Handfeger
Technische Bürsten
Spezialbürsten
Haushaltbürsten
Gastronomiebürsten
Küchenbürsten
Wellnessbürsten
Kleiderbürsten
Tücher
Frotteewaren
Pinsel
Schrubber
Matten
u.v.m.